Gründungszweck
Das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock e.V. wurde im Wintersemester 1993/94 auf Initiative von Wissenschaftlern, Bankenvertretern und dem Oberlandesgericht Rostock gegründet. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschung und Lehre an der Universität Rostock auf dem Gebiet des Bankrechts und der Bankwirtschaft zu fördern und die Verbindung zwischen Bank- bzw. Wirtschaftspraxis und Wissenschaft enger zu gestalten. Dabei soll durch Einbindung des wirtschaftswissenschaftlichen Bereichs eine gerade im Bankwesen bedeutsame interdisziplinäre Arbeit ermöglicht werden. Im Herbst 1994 nahm das Institut unter der Leitung des damaligen geschäftsführenden Direktors, Prof. Dr. Peter Bydlinski, seine eigentliche Tätigkeit auf.