Bisher fanden 21 Rostocker Bankentage statt. Bei den Referentinnen und Referenten handelt es sich um Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Justiz und Wirtschaft:
2019: Am 14.11.2019 veranstaltete das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft e.V. den 21. Rostocker Bankentag im Oberlandesgericht Rostock. Das Thema lautete: "Brexit - Perspektiven aus Deutschland". Nach der Begrüßung der rund 60 Teilnehmer durch Herrn Prof. Dr. Wolfgang Schareck (Rektor der Universität Rostock) sowie durch Frau Monika Köster-Flachsmeyer (Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Rostock) übernahm die Institutsdirektorin, Frau Prof. Dr. Anja Hucke die Einführung in das Generalthema. Einleitend referierte Herr Heinz Hilger (Deutschlandchef der Standard Chartered Bank) über die Auswirkungen des Brexit auf das Bankgeschäftsmodell am Beispiel der Standard Chartered Bank. Zunächst wurde das Geschäftsmodell der Standard Chartered Bank vorgestellt und die Auswirkungen eines Brexit auf dieses Institut identifiziert. Anschließend erläuterte Herr Hilger den Projekt-Ablaufplan, den die Bank zur Adressierung der durch den drohenden Brexit entstandenen Herausforderung erstellt und abgearbeitet hat. Ziel des Erfahrungsberichtes war es, Einblicke in die Komplexität der Beantragung einer Vollbanklizenz zu verschaffen. Der Vortrag schloss mit einer Betrachtung der langfristigen Auswirkungen, die ein Brexit auf die Geschäftsmodelle der Banken in Deutschland haben kann. Im darauf folgenden Vortrag von Herrn Prof. Dr. Jörn Dosch (Lehrstuhl für Internationale Politik und Entwicklungszusammenarbeit) standen die politischen Kurz- und Langzeitfolgen die von der "Brexit-Odyssee" schon jetzt auf das europäische Integrationsprojekt ausgehen sowie die Vorstellung von Szenarien für die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Ebenfalls Beachtung fanden dabei die Konsequenzen des Brexit für die Positionen der beiden Akteure im globalen System. Herr Prof. Jörg Rocholl (Präsident ESMT Berlin) analysierte anschließend in einem ersten Teil seines Vortrags die Kanäle, über die die Finanzintegration sowohl Wachstum als auch Stabilität und Konvergenz in der EU beeinflusst. Dies schließt die Kapitalallokation, Produktionsspezialisierung, Risikodiversifizierung und den Zugang zu Investitionsmöglichkeiten ein. In einem zweiten Teil führte Herr Prof. Rocholl eine Bestandsaufnahme der noch bestehenden administrativen und rechtlichen Hürden durch, die die vollständige Marktintegration behindern. Dabei unterschied er in seiner Analyse zwischen einer Perspektive auf Unternehmensebene, Investoren und Banken. Abschließend unterbreitete er einige spezifische Empfehlungen zur Verbesserung des Kapitalbinnenmarktes in der EU. Im vierten Vortrag des Tages gab Herr Dr. Peter Schäfer (Mitglied der "BDI Task Force Brexit") einen Überblick über den aktuellen Stand des Austrittsprozesses des Vereinigten Königreichs aus der EU. Dabei erläuterte er wesentliche Aspekte des zwischen den Parteien verhandelten Austrittsvertrags einschließlich der kürzlich vereinbarten Änderungen des Protokolls zu Irland und Nordirland. Außerdem gab er einen Überblick über den Inhalt der „Politischen Erklärung“ betreffend das beabsichtigte künftige Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, ebenfalls unter Hinweis auf zuletzt noch daran vorgenommene Änderungen. Ferner berichtete Herr Dr. Schäfer über zu erwartende Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union und gab einen Überblick über die wichtigsten Positionen der deutschen Industrie bezüglich des Brexit. Dabei vermittelte er auch einen Einblick in die Arbeit der „BDI Task Force Brexit“, die die Verhandlungen von Anfang an intensiv mitverfolgt hat und die Positionen und Empfehlungen der deutschen Industrie gegenüber der Bundesregierung, der Europäischen Kommission, Vertretern des Vereinigten Königreichs und sonstigen in- und ausländischen Stellen geltend macht. Abschließend wurde ein Ausblick auf die weitere Entwicklung unternommen. Im letzten Vortrag des Tages befasste sich Herr Manfred Lehde (ehem. Geschäftsführer Rostock System-Technik) zunächst mit der Zielsetzung und den Grundregeln der Europäischen Union bevor er sich mit den Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie Produktionsnetzwerken am Beispiel der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie auseinandersetzte. Zudem erläuterte er anhand der Luft- und Raumfahrtindustrie Forschungsnetzwerke. In diesem Zusammenhang gab Herr Lehde einen Überblick über mögliche Brexitvarianten und deren Auswirkungen auf die Industrie.
Ein Foto zum 21. Rostocker Bankentag finden Sie hier (Foto aufgenommen von Herrn Jannik Jagusch).
2017: Am 09.11.2017 veranstaltete das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft e.V. den 20. Rostocker Bankentag im Oberlandesgericht Rostock. Das Thema lautete: "Rechtsgeschäfte im Internet". Die Zahl der Transaktionsarten, bei denen ein physischer Kontakt zwischen Geschäftspartnern oder eine handschriftliche Unterschrift für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung notwendig sind, ist in den letzten Jahren deutlich geschrumpft. Die Option einer Online-Bestellung oder -Reservierung wird heute kundenseitig von Kaufleuten als selbstverständlich erwartet. Online-Buchungen von Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie Bestellungen bei Online-Shops per Smartphone sind längst nicht mehr exotisch. Hierbei werden einerseits Verträge über das Internet geschlossen und andererseits sensible Kunden- und Bankdaten ausgetauscht. Diese auf technologischen Innovationen gründende Entwicklung hat inzwischen eine große Vielfalt an Geschäftsmodellen hervorgebracht. Sie eröffnet wirtschaftliche Chancen, birgt rechtliche Risiken und wird regulatorisch begleitet. Vor diesem Hintergrund griff der 20. Bankentag des Instituts für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock e.V. das Thema „Rechtsgeschäfte im Internet“ aus einerbetriebswirtschaftlichen und einer rechtlichen Perspektive auf. Die Referate der Repräsentanten der IHK zu Rostock sowie der Wirtschafts- und Beratungspraxis beleuchteten unter anderem Themenfelder, wie E-Commerce, Blockchain, die neue Datenschutzgrundverordnung, alternative (außergerichtliche) Streitbeilegungsmethoden und die Kontoeröffnung per Smartphone. Der Bankentag richtete sich an Theorie und Praxis und hier insbesondere an alle interessierten Kaufleute, IT- bzw. Datenschutzbeauftragten und Juristen sowie Studierende, Lehrende und Forschende an der Universität Rostock.
2015: Am 12.11.2015 veranstaltete das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft e.V. den 19. Rostocker Bankentag im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock. Nach Begrüßung der über 100 Teilnehmer durch den Prodekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Prof. Dr. Peter Lorson), führte Herr Burkhard Thiele (Präsident des OLG Rostock) in das Generalthema ein. Einleitend referierte Herr Jens Rademacher (Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Rostock). Er zeigte schwerpunktmäßig die Bedeutung der Unternehmensnachfolge für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Aufgrund der hohen Zahl an absehbaren – meist aber noch unvorbereiteten – Unternehmensnachfolgen bemüht sich die IHK zu Rostock um Sensibilisierung der Praxis und bietet ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung an. Herr Prof. Dr. Jens Poll (FA für Steuerrecht, Berlin, sowie Honorarprofessor an der Universität Ulm) gab Einsicht in eine internationale Studie zur Unternehmensnachfolge in der Wirtschaftsprüfungsbranche. Der Fokus lag auf den Ergebnissen für Deutschland in dreifacher Differenzierung (Wirtschaftsprüfer in Einzelpraxen und Partner sowie Angestellte in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften). Demnach sind Wirtschaftsprüfer auf eine Unternehmensnachfolge weniger vorbereitet, als sie dies ihren Mandanten raten. Der nachfolgende Vortrag von Dr. Ralph Beckmann (Leiter der Abteilung Nachfolgeberatung, Financial Engineering bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main) veranschaulichte, wie umfassend Banken Unternehmen und Unternehmerfamilien bei der Nachfolge begleiten. Die Vielfalt der auftretenden Fragestellungen reicht von familiären Konflikten und der Reflexion über den Gerechtigkeitsgehalt individuell beabsichtigter Nachfolgeregelungen, über die strategische Ausrichtung und Gestaltungsfragen bis hin zu steuerlichen Rahmenbedingungen. Abschließend berichtete Herr Torsten Bock (Referent im Bundesministerium der Finanzen, Referat für bewertungsabhängige Steuern, Berlin) über die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Neben den Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts an dem geltenden Gesetz erläuterte Herr Bock umfassend die Stufen und Begründungen im bisherigen Gesetzgebungsprozess vom Eckpunktepapier, über den Referentenentwurf bis zum Regierungsentwurf. Einen Schwerpunkt bildeten die facettenreichen Betrachtungen von Verschonungsbedingungen für begünstigtes Vermögen, der Definition von begünstigtem Vermögen, dem Verschonungsabschlag auf Großererbe und der Verschonungsbedarfsprüfung. Der Bankentag endete mit einer lebhaften Podiumsdiskussion zu dem Thema: „Unternehmensnachfolge: Weiterhin ein Dauerthema?" unter der Moderation von Dr. Wilfried Hausmanns (Ehrenvorsitzender des Instituts für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock e.V.). Hierbei stimmten die Diskutanten darin überein, dass Theorie und Praxis diesem Problembereich inzwischen eine höhere Aufmerksamkeit schenken, als dies noch vor zehn Jahren der Fall war.
2013: „Das ESUG im Stresstest – Die Reform des Unternehmens-insolvenzrechts aus Sicht der Praxis“ Am 14.11.2013 veranstaltete das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft e.V. den 18. Rostocker Bankentag im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock. Nach Begrüßung durch den Rektor der Universität Rostock (Prof. Dr. Wolfgang Schareck) führte Herr Burkhard Thiele (Präsident des OLG Rostock) in das Generalthema: „Das ESUG im Stresstest – Die Reform des Unternehmensinsolvenzrechts aus Sicht der Praxis“ ein. Einleitend referierte Herr Alexander Bornemann (stellv. Referatsleiter Insolvenzrecht, Bundesministerium der Justiz, Berlin). Er zog ein Zwischenfazit zur Unternehmenssanierung auf Grundlage des ESUG. Herr Prof. Lucas F. Flöther (FA für Insolvenzrecht, Flöther & Wissing, Halle) gab aus Sicht eines Insolvenzverwalters Einsicht über den Weg zur deutschen Sanierungskultur zwischen ESUG und der Reform des Konzerninsolvenzrechts. Abschließend referierte Herr Dipl.-Kfm. Armin Pfirmann (StB, Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken) über die Sanierungsberatung im Lichte des ESUG unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Er wies insbesondere auf rechtliche Risiken einer Beratung und Instrumente einer gelingenden Sanierung hin. Der Bankentag endete mit einer Podiumsdiskussion zu dem Thema: „Kann die Praxis mit der Reform leben?“ unter reger Beteiligung der fast 60 Teilnehmer, die von Herrn Konsul RA/StB Dr. Wolfgang Grieger (Ecovis Grieger Mallison AG, Steuerberatungsgesellschaft, Rostock) moderiert wurde.
2011: „Basel III – Auswirkungen auf den Mittelstand“ Am 10.11.2011 veranstaltete das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft e.V. den 17. Rostocker Bankentag im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock. Nach Begrüßung durch den Rektor der Universität, Prof. Dr. Schareck und den Vize-Präsident des OLG Rostock, Herrn Winterstein, führte Frau Prof. Dr. Hucke kurz in das Generalthema „Basel III“ ein. Einleitend referierte Prof. Dr. Lange, Vorstandsvorsitzender der Nationalbank Essen. Er erläuterte Basel III im Zusammenhang mit anderen Regulierungsmaßnahmen und prognostizierte nur geringe Auswirkungen der Regelungen auf mittelständische Unternehmen in MV. Prof. Dr. Pfingsten, Universität Münster, machte die ca. 65 Tagungsteilnehmer mit den Einzelheiten und Besonderheiten von Basel III vertraut. Abschließend warf Frau Böhne, Referatsleiterin DIHK Berlin, einen Blick auf das Rahmenwerk aus der Unternehmensperspektive, der aus mehreren Umfragen des DIHK gewonnen wurde. Der Bankentag endete mit einer lebhaften Podiumsdiskussion zum Thema „Chancen und Risiken“ von Basel III.
2010: „Datenschutz und Bankgeschäfte“ Bei kaum einer anderen Problematik treten die divergierenden Interessen von Bankkunden und Kreditinstituten so deutlich zu Tage wie im Bereich der Erhebung von Kundendaten. Drei aktuelle Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes sorgen zusätzlich für Konfliktpotenzial, wie Frau Menke-Südbeck, Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bank Frankfurt, in ihrem einleitenden Referat verdeutlichte. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Herr Dr. Weichert, thematisierte hingegen das Spannungsfeld von Informationsfreiheit und Datenschutz aus der Sicht des Verbrauchers. Abschließend bezog Herr Herrmann, Datenschutzbeauftragter der HVB München, Position zur Frage „Datenschutz – Der ‚natürliche‘ Feind des Bankmarketings?“ Den Tag beschloss eine lebhafte Podiumsdiskussion über den gläsernen Kunden.
2009: „Finanzmarktkrise und Bankenaufsicht“ Im Rahmen des 15. Bankentages wurde die Finanzmarktkrise unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Im Eingangsreferat widmete sich Frau Adelheid Sailer-Schuster, Präsidentin der Hauptverwaltung Hamburg der Deutschen Bundesbank, der „Bankenaufsicht in Deutschland in Zeiten der Finanzmarktkrise“, wobei insbesondere die Systemrisiken und strittige Durchgriffsrechte im Mittelpunkt standen. Robert Landgraf, Chefkorrespondent des Handelsblattes, schilderte „Die Krise nach Lehman Brothers aus der Sicht eines Betroffenen“ und klärte augenzwinkernd über die 10 größten Irrtümer der Bankenkrise auf. Das dritte Referat von Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, Universität Hohenheim, befasste sich mit dem Thema „Bankenaufsicht und Ökonomie – die Bewältigung der Finanzkrise“. Die Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dr. Hausmanns und Prof. Dr. Hucke (beide Vorstandsmitglieder des Bankeninstituts), forderte von den drei Referenten eine Bestandsaufnahme und Vorausschau unter dem Generalthema „Quo vadis Finanzkrise?“.
2007: „Chancen und Risiken einer europäisierten Bankenlandschaft“ Prof. Dr. Thomas A. Lange, Vorstandssprecher der National-Bank Essen, beleuchtete das Generalthema des 13. Rostocker Bankentages einleitend aus der Perspektive einer mittelständischen Bank. Im Anschluss wandte sich Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wastl, München, den steigenden strafrechtlichen Risiken zu, die mit globalisierten Finanz- und Kapitalmärkten verknüpft sein können. Die Sicht einer international tätigen Großbank präsentierte den Teilnehmern Herr Christian Nicolay von der HypoVereinsbank München. Die abschließende Podiumsdiskussion war einem regionalen Streitthema gewidmet: „Braucht Mecklenburg-Vorpommern eine Förderbank?“ Darüber diskutierten kontrovers Frau Finanzministerin Sigrid Keler, der Vorsitzende der FDP-Fraktion des Landes M-V Michael Roolf sowie Martin Rötz, Vorstand der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank. 2008: „Veräußerung (notleidender) Kredite“ Mit dem auch in einer breiteren Öffentlichkeit heftig und kontrovers diskutierten Thema der Veräußerung (nicht nur) notleidender Kredite befasst sich der 14. Rostocker Bankentag. Aus juristischer Sicht griff Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, HU Berlin, kritisch mit seinem Vortrag „Die Veräußerung (notleidender) Kredite – Grenzen der Abtretbarkeit und Schadensersatz wegen nicht schonender Sicherheitenverwertung“ auf. Es schloss sich der Beitrag „Non-Performing Loans-Transaktionen im Kontext von Theorie und Praxis“ an, den Dr. Thomas Prüver, Ernst & Young AG Berlin, hielt, um die Motive und Anreize für Kreditinstitute für derartige Geschäfte zu analysieren. Der Bankentag endete mit einer lebhaften Podiumsdiskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Susanne Homölle, Universität Rostock, zum Generalthema. Teilnehmer waren Klaus Wagner-Wieduwilt, Ostdeutscher Bankenverband Berlin, und Prof. em. Dr. Karl Joachim Schmelz, Bad Vilbel.
2006: „Unternehmensnachfolge aus der Sicht von Banken und Mittelstand“ Den 12. Rostocker Bankentag eröffnete Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff mit seinem Festvortrag zum Thema „Maßstäbe für eine Steuerreform in Deutschland“. Im Anschluss referierte Prof. Dr. Eberhard Hamer über „Nachfolgealternativen für mittelständische Unternehmen“. Der Nachmittag gehörte der Podiumsdiskussion, die unter dem Generalthema „Unternehmensnachfolge“ stand. Das einleitende Statement hielt Günter Neumann, Geschäftsführer der Mecklenburger Backstuben. Danach erläuterte Rechtsanwalt Dr. Hans-Ulrich Bloss die steuerlichen Aspekte einer Unternehmensnachfolge, bevor Diplom-Bankwirt Jan Wolkenhaar auf Unterstützungsdienstleistungen von Banken im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge einging.
2005: „Aktuelle Aspekte des Anlegerschutzes“ Mit dem Referat „Von Bond zu MiFID: Entwicklungen des Anlegerschutzes in Deutschland“ eröffnete Dr. Frank Zingel, Deutscher Sparkassen- und Giroverband Berlin, den 11. Rostocker Bankentag. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte der Referent die Wohlverhaltenspflichten der Wertpapierdienstleister in der Anlageberatung. Den zweiten Vortrag des Vormittags hielt Prof. Dr. Rüdiger Veil von der Bucerius Law School Hamburg. Sein Thema lautete: „Marktordnung und Anlegerschutz – Grundtendenzen im europäischen Kapitalmarkt“. Prof. Veil befasste sich mit den Auswirkungen diverser europäischer Richtlinien auf den Anlegerschutz im Kapitalmarkt. Der Nachmittag gehörte der Podiumsdiskussion „Anlegerschutz in der Praxis“. Rechtsanwalt/Notar Eberhard Ahr, Bremen, Markus Schulz, Syndikus, Deutsche Bank, Filiale Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Michael Bütter aus Frankfurt griffen in ihren Statements drei Schwerpunkte auf. Dabei handelte es sich um die EuGH-Recht-sprechung zu den „Schrottimmobilien“, allgemeine Fragen der Anlageberatung sowie das Bankgeheimnis.
2004: „Banken im Wandel“ Das einleitende Referat hielt Prof. (em.) Dr. Walther Hadding, Universität Mainz, zum Thema „Aktuelle Rechtsfragen zur Bürgschaft“. Es schloss sich der Vortrag von Prof. Dr. Guido Eilenberger, Universität Rostock, an, der sich mit dem Thema „Banken als Dienstleister im Spannungsfeld von Shareholder Value, Bankenaufsicht und Kundenzufriedenheit“ befasste. Der Nachmittag gehörte zwei Festvorträgen. Den ersten hielt Prof. Dr. Rolf Eggert, Präsident der Hauptverwaltung Hamburg der Deutschen Bundesbank. Er referierte zum Generalthema „Banken im Wandel“. Für den zweiten Festvortrag konnte Frau Sigrid Keler, Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gewonnen werden. Sie befasste sich mit der „Rolle der Banken aus der Sicht einer Landesregierung“.
2003: „Aktuelle Entwicklungen in Bankrecht und Bankwirtschaft“ (Jahrestagung anlässlich des 10-jährigen Bestehens) Den ersten Vortrag hielt Dr. Ursula Knott, LL.M., Richterin am Landgericht Karlsruhe zum Thema „Rückabwicklung von Realkreditverträgen bei Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz“. Daran schloss sich der Vortrag von Dr. Jörg Benedict, Universität Rostock, an, der sich mit der „Haftung und Zurechnung des Anlagevermittlers“ beschäftigte. Prof. Dr. Matthias Casper, Universität Münster, bot in seinem Referat einen Überblick über „Neuere Entwicklungen im Recht des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Überweisungsrecht“. Den abschließenden Festvortrag hielt Prof. Dr. Norbert Walter, Frankfurt am Main, der mit „Aktuelle Entwicklungen der Bankenindustrie aus volkswirtschaftlicher Sicht“ betitelt war.
2002: „Die Bank in der Insolvenz ihres Kunden“ Den Auftakt der Tagung bildete der Vortrag von Prof. Dr. Guido Eilenberger, Universität Rostock, über „Bankwirtschaftliche Aspekte der Unternehmensinsolvenz“. Prof. Dr. Christoph Paulus (LL.M.), Humboldt-Universität zu Berlin, sprach über das Thema „Banken und Insolvenz – international“. Im dritten Vortrag widmete sich der Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Hans-Peter Kirchhof, der „Aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Bankkrediten in der Kundeninsolvenz“. Den Abschluss des Bankentages bildete der Vortrag von Dr. iur. Dr. rer. pol. Werner Schreiber aus Heidelberg über „Banken und Insolvenz aus der Sicht des Insolvenzverwalters“.
2001: „Bürgschaften, Garantien, Patronate“ Bankdirektor Michael Zeitter aus Berlin eröffnete die Tagung, indem er „Bürgschaften, Garantien und Patronate aus bankwirtschaftlicher Sicht“ beleuchtete. Anschließend referierte Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Gero Fischer, über die Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu „Bürgschaften“. Rechtsanwalt Dr. Jens Nielsen aus Hamburg informierte über „Garantien“, insbesondere über ihre Bedeutung für den internationalen Zahlungsverkehr. Das Abschlussreferat hielt Dr. Peter Balzer vom Institut für Bankrecht an der Universität zu Köln. Er sprach über „Kreditsicherung durch Patronatserklärungen in der Konzernpraxis“.
2000: „Das Anlagegeschäft der Banken“ Der erste Vortrag in der bankwirtschaftlichen Abteilung wurde vom Institutsdirektor, Prof. Dr. Guido Eilenberger aus Rostock gehalten und befasste sich mit dem Thema „Neue Anlageformen in sich ändernden Märkten“. Dem „Anlegerschutz bei Derivaten“ widmete sich Prof. Dr. Eberhard Schwark von der Humboldt-Universität zu Berlin. Frau Rechtsanwältin Renate G. Binder aus Stuttgart informierte über die „Haftung bei Banken bei der Finanzierung von Immobilien-Kapitalanlagen“, und zum Schluss referierte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Bernd Klein, über die „Aktuelle Judikatur zum Anlegerschutz“.
1999: „Kreditgeschäft und Kreditsicherheiten“ Die Tagung eröffnete die Institutsdirektorin, Frau Prof. Dr. Doris Neuberger aus Rostock mit einem Vortrag über das „Rating im Kreditgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen“. „Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes“ stand im Mittelpunkt des Vortrages von Frau Priv.-Doz. Dr. Anja Steinbeck-Menke. Anschließend behandelte Prof. Dr. Ralph Weber aus Rostock „Aktuelle Rechtsfragen der dinglichen Kreditsicherheiten“. Den Abschluss bildete – wie schon im vergangenen Jahr – der Vortrag eines Richters am Bundesgerichtshof. Dr. Gero Fischer vom IX. Zivilsenat sprach über die „Aktuelle BGH-Judikatur zur persönlichen Kreditsicherung“.
1998: „Das Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland und Europa“ Im einleitenden Vortrag befasste sich Dr. Hans-Jürgen Friederich aus Frankfurt am Main mit den „Neuesten Entwicklungen im unbaren Zahlungsverkehr“. Lothar Wand aus Köln erläuterte danach „Die elektronische Zahlung aus rechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der vorausbezahlten elektronischen Geldbörse (GeldKarte)“. Im Anschluss daran befasste sich Prof. Dr. Peter Bydlinski aus Rostock mit den „Rechtsfragen des internationalen Zahlungsverkehrs: Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen“. Abschließend stellte der Richter am XI. Zivilsenat des BGH und inzwischen Vorsitzender dieses Senats, Gerd Nobbe, aus Karlsruhe die „Aktuelle Judikatur zum Zahlungs- und Überweisungsverkehr der Banken“ vor.
1997: „Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bankgeschäft“ Die Tagung wurde mit einem Vortrag von Prof. Dr. Guido Eilenberger aus Rostock über „Allgemeine Geschäftsbedingungen als Regeln für das Bankgeschäft aus der Sicht der Banken und der Bankkundschaft“ eröffnet. Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte aus Hamburg stellte den Bereich „Allgemeine Geschäftsbedingungen und AGB-Gesetz: Ziel und aktuelle Entwicklungen“ dar. Dr. Dieter Rehbein aus Köln erläuterte sodann „Wesentliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum 1.1.1993“. Anschließend äußerte sich der Vorsitzende Richter am OLG Rostock Wolfgang Hillmann über „Aktuelle Rechtsfragen der formularmäßigen Kreditsicherheitenbestellung“.
1996: „Aufklärungspflichten bei Bankgeschäften“ Prof. Dr. Norbert Horn aus Köln begann mit einem Vortrag über die „Rechtsgrundlagen der Aufklärungspflichten und Bankenpraxis“. Prof. Dr. Friedrich Thießen aus Chemnitz behandelte „Besondere Risiken bei ausgewählten Bankgeschäften (aus bankwirtschaftlicher Sicht)“. Mit den besonderen „Aufklärungspflichten im Konsumentenkreditgeschäft“ befasste sich der Vortrag von Prof. Dr. Reinhard Singer aus Rostock. Abschließend stellte Dr. Jürgen Vortmann aus Cloppenburg die „Aktuelle Judikatur, insbesondere zu Vermögensanlage- und Spekulationsgeschäften“ vor.
1995: „Die Geschäftstätigkeit der Banken und das neue Insolvenzrecht“ Prof. Dr. Walter Gerhardt aus Bonn hielt den Eröffnungsvortrag „Insolvenzrechtsreform und Insolvenzordnung – Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Insolvenzrecht“. Es folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Reinhard Bork aus Hamburg über die „Änderungen im Recht der Kreditsicherheiten“. Vor dem Festvortrag des Vorsitzenden Richters am BGH Herbert Schimansky aus Karlsruhe über die „Aktuelle Judikatur des BGH zum Bankrecht“ befasste sich Prof. Dr. Guido Eilenberger aus Rostock mit den „Bankbetriebswirtschaftlichen Konsequenzen der veränderten Rechtslage im Bereich der Kreditsicherheiten“.